Die Jahresbeiträge und Spenden an den Kulturverein Boswil gelten als Zuwendung und sind im Sinn von § 40 lit. k StG und § 69 lit. c StG steuerbefreit.

Wir dürfen immer wieder wertvolle Zeitzeugen, Fotos, Objekte, Dokumente entgegennehmen wir versichern ihnen dass diese Gegenstände in guten Händen sind.

Wenn sie alte Fotos oder Gegenstände haben nehmen wir das gerne entgegen.